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Eher außerhalb der Stadt gelegen, aber gut angebunden

Es war einmal und ist leider immer noch...
Es war einmal und ist leider immer noch... Das AZR ist das zentrale Instrument der rassistischen Sondererfassung aller als ‚nicht deutsch' kategorisierten Menschen in der BRD. Es speichert Daten über alle in Deutschland lebenden Ausländer, ggf. auch deren Verwandte, Kontakte. Weiterhin beinhaltet es Informationen über sonstige Menschen ohne deutschen Paß, die einmal mit deutschen Behörden in Berührung gekommen sind. Es macht diese Daten einer Reihe von anderen Institutionen (BGS, Ausländerbehöl;rden, Zoll, Justiz, Arbeitsämter, Geheimdienste und Polizei) zugänglich und dient so als einer der zentralen Netzknoten der staatlichen Sicherheitsorgane. Die verschiedenen Zugriffsrechte sind gesetzlich festgelegt im Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR) vom 1.Oktober 1994. Obwohl das AZR erst mit diesem Gesetz seine rechtliche Grundlage erhielt, existiert es seit 1953 als eine Abteilung des Bundesverwaltungsamtes in Köln. Bereits 1967 war es als bis dahin größte bundesweite Datei automatisiert, was die Zentralität dieser Institution zeigt. Obwohl das Bundesverfassungsgericht 1983 klargestellt hatte, daß eine solche Datenbank ohne gesetzliche Grundlage verfassungswidrig ist, beendete das AZR-Gesetz erst 11 Jahre später diese Lage im rechtsfreien Raum.