[home]     [Info/Geschichte]     [Vernetzung]     [Adressen]     [Publikationen]     [Links]     [sitemap]

Zeitschrift des Monats Februar

"spunk" - Weg mit den §§ 129/129a !


ZeugInnenvorladungen wegen §129 in Erfurt

Ab Mitte Oktober 2000 erhielten 5 Personen aus Erfurt, die alle Mitglieder des Fachschaftsrates Sozialwesen (Fachhochschule Erfurt) sind oder waren, Zeug/innenvorladungen zum Landeskriminalamt Erfurt. Sie wurden als Zeug/innen in einem Ermittlungsverfahren nach §129 (Bildung, Mitgliedschaft oder Unterstützung krimineller Vereinigungen) gegen Unbekannt geladen. Auf den Vorladungen ist der Beginn der Ermittlungen auf den 14.01.2000 festgelegt. Das heißt, dass schon seit fast einem Jahr Ermittlungsbehörden mit den erweiterten Befugnissen, die der §129 bietet (Kontrolle der Post, Abhören von Telefonen, verdeckte oder offenen Observationen, anwerben von V-Leuten,...) in Erfurt "Unbekannten" hinterherschnüffeln. Keine der 5 Personen ist bisher den Vorladungen zum LKA gefolgt, jedoch ist bei einer der 5 Personen schon eine zweite Vorladung eingegangen. Da die Staatsanwaltschaft scheinbar fest entschlossen ist, die Leute zu verhören (so stand es in einem Brief an den Rechtsanwalt einer Zeugin), drohen den Vorgeladenen Ordnungsgelder oder gar Beugehaft bis zu 6 Monaten.

Der Anwalt einer Zeugin beantragte Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Erfurt, die ihm jedoch verwehrt wurde. Ebenso wurde bei mehreren telefonischen Anfragen zum Grund der Ermittlungen keinerlei Auskunft gegeben.

Im Moment bleiben daher nur Spekulationen über den Ermittlungsgrund. Fest steht aber, daß der Fachschaftsrat Sozialwesen dem linken monatlichen Erfurt - Info SPUNK, welches von einer anonymen Redaktionsgruppe hergestellt wird, ein Postfach zur Verfügung stellt. Fest steht auch, daß im Oktober ein Kriminalbeamter die Dekanin des Fachbereiches Sozialwesen aufsuchte, um sie darüber in Kenntnis zu setzen, daß es möglicherweise zu polizeilichen Ermittlungen wegen eines "Aufrufes" in einer Ausgabe dieser Zeitung kommen könnte. Er kündigte weiterhin an, daß er sich in diesem Zusammenhang schriftlich mit dem Fachschaftsrat in Verbindung setzen werde, was aber bisher nicht geschehen ist.

All das zeigt, dass - wie schon so oft in der bundesrepublikanischen Geschichte - die Staatsschutzbehörden den Paragraphen 129 (wie auch 129a) vor allem als Ermittlungsparagraphen nutzen. Politisch missliebige "Szenen" können damit erstens diskreditiert werden (ein Ermittlungsverfahren - an "unserer" Fachhochschule...), zum anderen können deren (Kommunikations)Strukturen mit unüberschaubaren Mitteln ausgeforscht werden und nicht zuletzt wird damit Menschen quasi "vorgeschrieben", womit sie sich beschäftigen müssen, d.h. die "selbstbestimmte" politische Arbeit wird geschwächt.

Für uns ist das alles Grund genug, mit den Tatsachen an die Öffentlichkeit zu gehen. Damit thematisieren wir einmal die scheinheilige Geheimniskrämerei der Ermittlungsbehörden und rufen andererseits Euch zur Solidarität auf. Um kommende Kosten für eventuell anfallende Anwaltskosten, Ordnungsgelder und Soliarbeit tragen zu können, sind wir auf Spenden angewiesen.

Weg mit Paragraph §129 / 129a !!!

Die Thüringer Antirepressionsgruppe TARG (Kontakt unter: targ00@gmx.net)

Spenden unter:
Inhaberin: LAG Antifa/Antira A.L.F.
Ktnr.: 237 124 3701
BLZ: 820 101 11
(BfG - Bank Erfurt)
Stichwort: "Repression 129"

home

Selbstverstaendnis und Geschichte von Infoläden

Vernetzung der Infoläden

Adressen

Links ins WWW

Publikationen

Struktur dieser Seiten

[zum Anfang]    *    zuletzt aktualisiert am: 06.05.2001