Die Stadt Jena hat die für den 11. Juni 2005 geplante Veranstaltung der NPD unter dem Motto "Fest der Völker – Für ein Europa der Vaterländer" verboten.
Bei der Veranstaltung hätte es sich nicht – wie von der NPD behauptet – um eine Kundgebung im Sinne des Versammlungsrechts, sondern um eine öffentliche Vergnügung gehandelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen zur "Fuckparade" und "Love Parade" ausgeführt, dass unter den Versammlungsbegriff Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen ebensowenig fallen, wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen oder die als eine auf Spaß und Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht sind. Eine Veranstaltung wird nicht allein dadurch zu einer Versammlung i.S.v. Artikel 8 des Grundgesetzes, dass bei ihrer Gelegenheit auch Meinungskundgebungen erfolgen.
Unter Anwendung dieser Grundsätze handelt es sich bei der Veranstaltung um keine Kundgebung. Nach Angaben des Anmelders sollte die Veranstaltung von 10:00 bis 22:00 Uhr stattfinden. Es sollten acht Redner und acht Musikgruppen auftreten. Die Rede- und Musikbeiträge sollten sich abwechseln und jeweils 20 – 30 Minuten dauern. Auf Grund der näheren Umstände steht fest, dass lediglich ein Konzert unter dem Deckmantel einer Kundgebung durchgeführt werden sollte. Dies wird auch durch die Aussage des Anmelders bestätigt, die Veranstaltung ähnlich wie im Jahre 2002 auf dem Emil-Höllein-Platz durchführen zu wollen. In einer Pressemitteilung der NPD zu dieser Veranstaltung heißt es wörtlich: "Geprägt war der gesamte Nachmittag bis in den Abend hinein von einer volksfestartigen Stimmung, da mehr auf kultureller Darstellung unserer Bewegung Bezug genommen wurde, als auf aktuelle politische Themen. Wir konnten in aller Öffentlichkeit unsere Kultur ausleben und uns einen schönen Tag unter Kameraden machen." Weil somit das Schwergewicht der Veranstaltung auf dem Gebiet der Unterhaltung liegen und die Meinungskundgabe nur beiläufiger Nebenakt sein würde, ist die Veranstaltung keine Versammlung.
Die Vergnügung musste aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten werden. Bei Durchführung der Veranstaltung wären erhebliche Nachteile und unzumutbare Belästigungen für die Allgemeinheit zu erwarten gewesen. So sollte etwa die Musikgruppe "Legion of Thor" auftreten, bei deren Konzerten es in der Vergangenheit zu "Sieg-Heil-Rufen" kam und die Hakenkreuzfahne gezeigt wurde. "Block 11" ist eine der bekanntesten rechtsextremen Bands in Italien. Der Name der Band bezieht sich auf den sogenannten "Todesblock" des Konzentrationslagers Auschwitz. "Brigade M" ist nach einem ehemaligen niederländischen NS-Führer benannt. Diese Bands führten gemeinsame Konzerte mit den Gruppen "Standrecht", "Hauptkampflinie", "Nordmacht", "Spreegeschwader", "Kreuzfeuer", "Kampfzone", "Stahlgewitter", "Might of Rage", "Faustrecht", "Hate Society", "Hate Boys", "Sperrfeuer", "Boots of Hate", "Aryan Rebels", "Aggressive Force", "Aufmarsch", "Endlöser" und "Blitzkrieg" durch. Wie die bisherigen Erfahrungen mit Auftritten der Musikgruppen zeigen, kommt es immer wieder anlässlich solcher Veranstaltungen zu massiven Straftaten. Nach Einschätzung der Polizei wäre mit einer Teilnehmerzahl von 2.000 bis 3.000 Personen aus ganz Europa zu rechnen gewesen, unter denen sich auch Skinheads und Vertreter der "Blood and Honour"-Bewegung eingefunden hätten. Auch wäre es für die Allgemeinheit nicht hinnehmbar gewesen, über einen längeren Zeitraum einem derartigen "Konzert" ausgesetzt zu sein, zumal das Gesamtgepräge der Veranstaltung eine einschüchternde Wirkung gehabt hätte, da es sich um eine äußerst aggressive Musik, verbunden mit unerträglichem Lärm, handelt.